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Kirche und Staat - aufeinander bezogen und aufeinander angewiesen

Kanton St. Gallen und Kantonalkirche feierten ihr 200-Jahr-Jubiläum

 

 

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Vorwort zum Amtsbericht 2003 der Evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen, Februar 2004
Pfr. Dr. Dölf Weder, Kirchenratspräsident

 

Kanton St. Gallen und Kantonalkirche feierten ihr 200-Jahr-Jubiläum

Das Jahr 2003 war geprägt vom gleichzeitigen 200-Jahr Jubiläum des Kantons St. Gallen und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen. Mit einer Vielzahl von kreativen Projekten gelang es, sämtliche Kirchgemeinden und viele Gemeindeglieder in die Jubiläumsaktionen einzubeziehen. Ein spezieller Bericht und drei eindrückliche Segensbücher legen davon Zeugnis ab.

Das gleichzeitige Jubiläum von Kanton und Kantonalkirche hat animiert, neu über das Verhältnis von Kirche und Staat und über die Rolle, die wir als Kirche in der heutigen Gesellschaft spielen, nachzudenken. Eindrücklich war diesbezüglich die wegen der vielen Teilnehmenden zweimal gehaltene Eröffnung des Kantonsjubiläums in der Kathedrale vom 15. April 2003. In ihr wurde die geschichtliche, kulturelle und ideelle Verbindung von Kirche und Staat besonders deutlich. Neben Ludwig van Beethovens Oratorium „Jesus am Ölberg“ und einem gemeinsamen Wort, Psalm und Gebet von katholischem Bischof und reformiertem Kirchenratspräsidenten beeindruckte das Bekenntnis von Vertreterinnen und Vertretern anderer Religionen zu einer gemeinsamen, friedvollen Gestaltung unserer Zukunft.

 

Kirche und Staat – aufeinander bezogen und aufeinander angewiesen

Das St. Galler Staatswesen hat sich mit Aufklärung, Französischer Revolution und Kantonsgründung von der Bevormundung durch die Kirchen befreit. Es war, wie der Philosoph Emmanuel Kant die Aufklärung definierte, „der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“. Und trotzdem blieben Staat und Kirche bis heute aufeinander bezogen und aufeinander angewiesen.

Am 15. April 1803 war die erste Kantonsregierung unter dem Vorsitz von Karl Müller-Friedberg gewählt worden. Bloss sechs Tage später richtete der evangelische St. Galler Dekan Pfr. Peter Stähelin an den neu gewählten Rat das Gesuch um eine gesetzliche Regelung des Kirchenwesens. Nach zwei Monaten bereits, am 29. Juni 1803, beschloss der Grosse Rat auf Antrag der Regierung ein Kirchengesetz, das in weiten Teilen Pfr. Stähelins Vorschlägen folgte. Am 19. und 20. September 1803 versammelte sich die erste kantonale Synode. Sie bedeutete die Gründung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen.

Auch heute noch von Wichtigkeit ist die Präambel zu diesem Gesetz, verfasst vom Regierungsrat, beschlossen vom Grossen Rat:

„Die Regierungs-Räthe des Kantons St. Gallen.
In Beherzigung, dass die religiose und sittliche Bildung des Volkes das Glük des Staates befestnet;
Dass es daher die heiligste Pflicht jeder Regierung ist,
die Verbesserung dieses wohlthätigen Zustandes mit bestrebendem Eifer zu bewirken …
Schlagen vor als Gesetz: …“

Wir finden hier eine tiefe Überzeugung unserer Kantonsgründer. Karl Müller-Friedberg, wie auch die meisten anderen damals führenden Staatsmänner im Kanton, waren Katholiken. Aber sie waren vom Geist der Aufklärung beseelt. Aus ihm heraus gestalteten sie den jungen Staat. Mit dem gleichen aufgeklärten Denken wollten sie auch in der Kirche einen Reformprozess auslösen. Wir verdanken dem Denken dieser Männer unter anderem, dass wir uns heute im Kanton St. Gallen nicht wie in anderen Kantonen mit dem problematischen Erbe eines Staatskirchentums auseinander setzen müssen. Die Kirchen sind bei uns im Rahmen demokratischer Spielregeln weitgehend selbständig. So will es auch die neue Kantonsverfassung.

 

Bildung in Religion und Ethik zum Wohl des Staates

Unsere Kantonsgründer waren überzeugt, dass das Glück des Staates religiöse und sittliche Bildung des Volkes voraussetzt. Als geeignetste Institutionen, solche Bildung zu befördern, sahen sie die beiden Kirchen. Die ihnen von der Regierung zugedachte Rolle wurde bestätigt durch den Titel der Rede, welche der regierungsrätliche Kanzleidirektor Julius Hieronymos Zollikofer als Vertreter der Regierung am 20. September 1803 vor der ersten Synode unserer Kantonalkirche im St. Galler Rathaus hielt. Sie trug den programmatischen Titel „Rede über den Einfluss der Religion und Sittlichkeit auf das allgemeine Wohl“.

Bildung in Religion und Ethik als Voraussetzung für das öffentliche Wohl. Wie weit gilt das heute noch?

Man erinnert sich an die Debatten vom letzten Jahr im Kantonsrat. Da wurde gefordert, den Mittelschulunterricht in Religion und Ethik abzuschaffen. Das geschah dann glücklicherweise nicht. Aber eine Kürzung ist immer noch wahrscheinlich. Dass gelegentlich selbst Kirchgemeinden beider Konfessionen ihre Verpflichtung zum vollumfänglichen und qualifizierten Erteilen des im staatlichen Lehrplan vorgesehenen Religionsunterrichts an den Volksschulen nicht genügend ernst nehmen, sei hier nicht verschwiegen. Die Kirchen haben in den letzten Jahrzehnten an gesellschaftlichem Einfluss eingebüsst, das spiegelt sich nicht nur in Kirchenaustritten und im Gottesdienstbesuch, sondern eben auch in solchen Debatten und Entscheiden. Im Hintergrund stehen – wie hinter vielen anderen Entwicklungen – ein Traditionsabbruch sowie eine zunehmende Individualisierung und Materialisierung unserer Gesellschaft, inbegriffen die Maximierung des eigenen Vorteils, ein gewisser Mangel an Verbindlichkeit und der Bedeutungsverlust des Einsatzes für das Gemeinwesen.

Wache und nachdenkende Menschen wissen aber, dass eine Gesellschaft einen gemeinsamen Bestand an Grundwerten und Grundüberzeugungen haben muss, soll sie nicht in Desintegration und schleichende Auflösung geraten. Es braucht zudem Orte, wo miteinander darüber nachgedacht und diskutiert wird. Regierungspräsident Hans-Ulrich Stöckling hat das in seiner Gratulationsadresse an der Jubiläumsfeier der Kantonalkirche vom 1. Dezember 2003 in der St. Laurenzenkirche deutlich formuliert und den Beitrag der Kirchen gewürdigt.

 

Werte und Überzeugungen in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen

Kirchen können heute solche Werte und Überzeugungen nicht mehr einfach autoritär behaupten und gesellschaftlich durchzusetzen versuchen. Aber wir können – und wir wollen – sie gerade auch heute in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen – deutlich und hörbar, aber als eine Stimme unter vielen. Persönlich bin ich dabei überzeugt: Wahrheit wird sich letztlich als Wahrheit erweisen. In diesem Sinn hat die Vorstellung unserer Kantonsgründer, dass die Kirchen in der Gesellschaft – neben dem Angebot von Christus- und Glaubensgemeinschaft – die wichtige Funktion haben, religiöse und sittliche Bildung zu betreiben, auch heute noch ihre Berechtigung.

Im Rahmen unseres Prozesses St. Galler Kirche 2010 haben wir uns als Leitwort gegeben, eine Kirche „nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“ zu sein. Das schliesst eine klare Identität als christliche Gemeinde ein. Es geht um Gott, um Glauben, um Christusgemeinschaft. Aber damit geht es gleichzeitig auch um Nähe zu uns Menschen von heute. Darum, in mannigfachen Weggemeinschaften miteinander unterwegs zu sein in einer modernen Welt und Gesellschaft.

So lasst uns denn miteinander, mit klarer christlicher Identität und am Gemeinwohl orientiert unterwegs bleiben. Zum Wohle der Menschen hier im Kanton und in der Welt. Begleitet vom Segen Gottes.

 



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     www.weder.ch     Last updated: 27.12.23

   
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Kanton St. Gallen und Kantonalkirche feierten ihr 200-Jahr-Jubiläum

Kirche und Staat - aufeinander bezogen und aufeinander angewiesen

Bildung in Religion und Ethik zum Wohl des Staates

Werte und Überzeugungen in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen

 

 

 

Es beeindruckte das Bekenntnis von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Religionen zu einer gemeinsamen, friedvollen Gestaltung unserer Zukunft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kirchen sind bei uns im Rahmen demokratischer Spielregeln weitgehend selbständig. So will es auch die neue Kantonsverfassung.

 

 

 

 

 

Unsere Kantonsgründer waren überzeugt, dass das Glück des Staates religiöse und sittliche Bildung des Volkes voraussetzt. Als geeignetste Institutionen, solche Bildung zu befördern, sahen sie die beiden Kirchen.

 

 

 

 

 

 

Wache und nachdenkende Menschen wissen, dass eine Gesellschaft einen gemeinsamen Bestand an Grundwerten und Grundüberzeugungen haben muss, soll sie nicht in Desintegration und schleichende Auflösung geraten. Es braucht zudem Orte, wo miteinander darüber nachgedacht und diskutiert wird.

 

 

 

 

Kirchen können heute Werte und Überzeugungen nicht mehr einfach autoritär behaupten und gesellschaftlich durchzusetzen versuchen. Aber wir können – und wir wollen – sie gerade auch heute in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen – deutlich und hörbar, aber als eine Stimme unter vielen.