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Soziale und diakonische Dienste

Zur heutigen Vielfalt kirchlicher Dienste

 

 

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Vorwort zum Amtsbericht 2011 der Evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen, Februar 2012,
Pfr. Dr. Dölf Weder, Kirchenratspräsident

 

Ein neues Reglement für die sozialen und diakonischen Dienste

An der Wintersynode 2011 hat unser Kirchenparlament in 1. Lesung das neue „Reglement für die sozialen und diakonischen Dienste“ verabschiedet. Es wird das heute noch gültige „Reglement für den Dienst der Gemeindehelferinnen und Gemeindehelfer“ von 1990 ablösen. Was ist daran bemerkenswert?

 

Heute gestaltet eine Vielfalt von Menschen das Kirchgemeindeleben

Die Zeiten, als Pfarrer die einzigen die kirchliche Tätigkeit Gestaltenden waren, sind längst vorbei. Heute wirken in praktisch allen Gemeinden neben und mit Pfarrerinnen und Pfarrern zumindest noch Fachlehrpersonen für Religion. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker verlassen zunehmend ihre Rolle als nur musikalisch Begleitende, steigen auch mal von der Orgelempore herunter und werden zu aktiv Mitgestaltenden des Gottesdienstes. In lebendigen Gemeinden ist eine grosse Zahl von freiwillig Mitarbeitenden in einer Vielfalt von tragenden Funktionen tätig. Und dann sind da eben die Mitarbeitenden in sozialen und diakonischen Diensten.

 

Die Zahl sozialer und diakonischer Stellen ist deutlich gewachsen

Der Urtypus dieser Berufsgruppe war bei uns der Greifenseer Diakon. Sozialfachlich kompetent und mit soliden geistlich-theologischen Grundlagen ausgestattet, prägte er in unserem Kanton das Bild des „Gemeindehelfers“, wie er – und später auch sie, die Gemeindehelferin – nach dem Zweiten Weltkrieg zunehmend in Kirchgemeinden anzutreffen war. Diese Entwicklung führte zu einer wichtigen Stärkung des diakonischen Bewusstseins und der diakonischen Tätigkeit unserer Kirche. Die Zahl sozialer und diakonischer Stellen wuchs kontinuierlich und liegt heute bei rund 50% der Pfarrstellen.

 

Die Vielfalt sozialer und diakonischer Stellen hat zugenommen

Gleichzeitig mit der Zahl der Stellen nahmen auch ihre Vielfalt und die Zahl der Berufsprofile in diesem Berufsfeld zu. An verschiedenen Arbeitsstellen im Kanton wird qualifizierte Sozialarbeit auf Augenhöhe mit staatlichen Stellen geleistet. Das verlangt nach einer entsprechenden Berufsqualifikation der Stelleninhabenden. Wir nennen sie Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone.

Der Grossteil der St. Galler Kirchgemeinden benötigt aber weiterhin Mitarbeitende mit einer guten sozialfachlichen Ausbildung sowie mit geistlich-theologischer Kompetenz. Letztere ist nicht einfach für Pfarrpersonen reserviert, wiewohl diese die Spezialisten dafür sind. Bei diesem Berufsprofil sprechen wir von Diakoninnen und Diakonen.

Stark zugenommen hat die Zahl von Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie erscheinen im alten Reglement von 1990 noch im Rahmen eines Ausnahmeartikels. Neu werden sie aufgewertet und als eigenes Berufsprofil behandelt.

Die Entwicklung wird nicht stehen bleiben. Wir beobachten sie beispielsweise bezüglich gerontologischer Spezialkompetenz. Aber auch an Jugendvolontäre, Praktikantinnen und Praktikanten sowie an Zivildienstleistende ist zu denken. – Eine grossartige Farbigkeit von Berufskompetenzen, die in unserer Kirche eingesetzt werden können und eingesetzt werden.

 

Wir setzen auf Vielfalt statt auf Vereinheitlichung mit Mindeststandard

Mit dem in 1. Lesung genehmigten neuen Reglement setzt die St. Galler Kirche auf dem Feld der sozialen und diakonischen Dienste auf eine farbige und entwicklungsfähige Vielfalt von Berufsprofilen. Bezüglich Qualitätssicherung durch Wahlfähigkeitsabklärungen und bezüglich angemessener Besoldung bedeutet das eine gewisse Komplikation. Der Weg unterscheidet sich von jenem, den andere Kantonalkirchen gehen. Sie konzentrieren sich auf die Definition eines Sozialdiakons mit der Mindestvoraussetzung eines staatlich anerkannten sozialfachlichen Abschlusses und eines kirchlich-theologischen CAS-Moduls ohne praktisch-theologische Methodenkompetenz.

 

Obligatorische Ordination von Diakoninnen und Diakonen

Weil das Berufsprofil Diakonin/Diakon auch eine starke geistlich-theologische Komponente hat, beschloss die Synode, diese Berufsgruppe weiterhin nach zweijähriger Tätigkeit zu ordinieren, nach Vorgaben des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK allerdings künftig obligatorisch.

 

Aufwertung und Ausweitung der Diakonie in unserer Kirche

Gesamthaft darf gesagt werden, dass die St. Galler Kirche mit diesem Reglement die Diakonie in unserer Kirche deutlich aufwertet und ihr Handlungsfeld massgeblich ausweitet. Das ist ein wichtiges Zeichen einer Kirche, die „nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“ sein möchte.

 

Dank

Der Kirchenrat dankt all den vielen hauptamtlichen, nebenamtlichen und freiwilligen Mitarbeitenden, die sich auch 2011 in vielfältigen Funktionen in unserer Kirche engagiert haben und fachlich kompetent miteinander unterwegs waren. Gottes Segen möge auch weiterhin mit uns sein.      



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Ein neues Reglement für die sozialen und diakonischen Dienste

Heute gestaltet eine Vielfalt von Menschen das Kirchgemeinde-leben

Die Zahl sozialer und diakonischer Stellen ist deutlich gewachsen

Die Vielfalt sozialer und diakonischer Stellen hat zugenommen

Wir setzen auf Vielfalt statt auf Vereinheitlichung mit Mindeststandard

Obligatorische Ordination von Diakoninnen und Diakonen

Aufwertung und Ausweitung der Diakonie in unserer Kirche

Dank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine grossartige Farbigkeit von Berufskompetenzen, die in unserer Kirche eingesetzt werden können und eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die St. Galler Kirche wertet mit diesem Reglement die Diakonie in unserer Kirche deutlich auf und weitet ihr Handlungsfeld massgeblich aus. Das ist ein wichtiges Zeichen einer Kirche, die „nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“ sein möchte.