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Der Finanzdruck steigt nun auch in St. Gallen

Fusionsdruck in der St. Galler Kirche

 

 

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Vorwort zum Amtsbericht 2012 der Evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen, März 2013,
Pfr. Dr. Dölf Weder, Kirchenratspräsident

 

Der Finanzdruck steigt nun auch in St. Gallen

Im Visitationsbericht 2007 war in der zusammenfassenden Situationsanalyse als eine der vier grössten „Bedrohungen“ unserer Kirche aufgeführt: „Finanzielle Abhängigkeit der kleinen Gemeinden von der kantonalen Steuergesetzgebung (Finanzausgleich)“. Entsprechend formulierte der Kirchenrat als Handlungsvorschlag 6: „Kleine Gemeinden: Genügend grosse regionale Kirchgemeinden mit dezentralem Mitarbeitereinsatz bilden“.

Die Synode beschloss darauf 2008/09 ein Anreizsystem zur Förderung solcher Zusammenschlüsse. Inzwischen haben bereits zwölf Kirchgemeinden fusioniert, zwei weitere planen es für 2014. Der Kirchenrat sprach damals von einem Chancen-Fenster bis ungefähr 2015 und davon, dass später wohl härtere Massnahmen nötig werden könnten.

Genau das ist nun eingetreten. Die Analyse von 2007 erwies sich als richtig. 2012 betrug der Finanzausgleichsbeitrag des Kantons St. Gallen wegen dessen Unternehmenssteuerreform und wirtschaftlichen Turbulenzen noch knapp 7.5 Millionen Franken gegenüber rund 10 Millionen Franken im Jahr 2008. Das bedeutet im Finanzausgleich eine Sparnotwendigkeit von happigen 25 Prozent.

Der Kirchenrat legte der Sommersynode 2012 einen ausführlichen Bericht zu allen Kostenelementen samt den bereits ergriffenen Massnahmen und weiteren Absichten vor. Durch einen substantiellen Fondsabbau soll eine Schockwirkung verhindert und der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben erst im Jahr 2017 erreicht werden. Nach intensiven Diskussionen nahm die Synode vom Bericht samt den kirchenrätlichen Absichten zustimmend Kenntnis.

Für die Wintersynode ergab sich daraus der Bedarf einer Reglementsänderung. Es ging um die Frage, wie die notwendigen Kürzungen bei den Personalkosten im Umfang von jährlich rund dreiviertel Millionen Franken auf die Ausgleichsgemeinden verteilt werden sollen. Prozentual gleiche, also lineare Personalkürzung in allen Finanzausgleichsgemeinden (so das Reglement bisher) oder (so die Anträge des Kirchenrates) vor allem Kürzungen bei den kleinen und bei den neu fusionierten Gemeinden mit Besitzstandwahrung. Sie erhalten heute vom Finanzausgleich zum Teil ein Mehrfaches an Pfarr­stellenprozenten pro Mitglied finanziert als Selbstzahlergemeinden sie haben; und sie bestreiten bis zu 84 Prozent ihres Budgets aus dem Finanz­ausgleich.

Die Synode entschied sich nach langen und intensiven Diskussionen in 1. Lesung für die Anträge des Kirchenrates. Das bedeutet unter anderem ab 2016 die Einführung einer Kirchgemeinde-Mindestgrösse von 1000 Mitgliedern als Voraussetzung zum Bezug von Finanzausgleichsleistungen aus Beitragsart A – praktisch ein Fusionszwang für kleine Gemeinden.

 

Wie geht es weiter?

Wie geht es längerfristig weiter?  Die 2007 diagnostizierte „Bedrohung“ besteht weiter. Unser Finanzausgleich ist nach wie vor ausschliesslich vom politischen Kanton St. Gallen finanziert, nämlich aus dessen Erträgen aus der Unternehmensbesteuerung. Die Beitragshöhe wurde im Kantonsrat in den letzten Jahren bereits zweimal angegriffen. Zunehmend wird politisch auch ganz grundsätzlich die Verwendung solcher Gelder für kirchliche Zwecke in Frage gestellt. Hinzu kommt, dass uns Staatsrechtler warnen, dass sich beim Bundesgericht für die nächsten Jahre eine Praxisänderung in der Beurteilung solcher Mittelverwendung abzeichnet.

In der Konsequenz würde sich bei uns das ganze Finanzausgleichsystem verändern müssen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit müsste ein innerkirchlicher Finanzausgleich geschaffen werden: Reiche Gemeinden unterstützen finanzschwache. Die Erfahrungen in anderen Kantonalkirchen zeigen allerdings, dass das so verteilbare Finanzvolumen wohl nur noch einen Bruchteil der heutigen Zahlungen ausmachen würde: Ein System nach dem Vorbild der Landeskirche Thurgau zum Beispiel noch 15% der heutigen Beiträge – eine dramatische Herausforderung für finanzschwache Gemeinden.

Es wäre völlig verfehlt, nun in Panik zu machen. Wir haben in den letzten Jahren vorausschauend und zeitgerecht gehandelt. Das hat eine schrittweise Entwicklung ohne Dramatik ermöglicht. Wir dürfen nur weiterhin nicht zögern, die jeweils aktuell notwendigen Strukturveränderungen anzugehen. Es wird in Zukunft noch weit grösseren Handlungsbedarf geben.

 

Dank

Der Kirchenrat dankt all den vielen hauptamtlichen, nebenamtlichen und freiwilligen Mitarbeitenden, die sich auch 2011 in vielfältigen Funktionen in unserer Kirche engagiert haben und fachlich kompetent miteinander unterwegs waren. Gottes Segen möge auch weiterhin mit uns sein.           

                                     



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Der Finanzdruck steigt nun auch in St. Gallen

Wie geht es weiter?

Dank

 

 

 

 

Eine der vier grössten Bedrohungen für unsere Kirche: Die Finanzielle Abhängigkeit der kleinen Gemeinden von der kantonalen Steuergesetzgebung (Finanzausgleich).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Synode beschloss in 1. Lesung für 2016 die Einführung einer Kirchgemeinde-Mindestgrösse von 1000 Mitgliedern als Voraussetzung zum Bezug von Leistungen aus dem Finanzausgleich.

 

 

 

Wir haben in den letzten Jahren vorausschauend und zeitgerecht gehandelt. Das hat eine schrittweise Entwicklung ohne Dramatik ermöglicht.

 

Wir dürfen nur weiterhin nicht zögern, die jeweils aktuell notwendigen Strukturveränderungen anzugehen. Es wird in Zukunft noch weit grösseren Handlungsbedarf geben.