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Nein zur Verletzung der Menschenwürde

Zur Abstimmung über das Asyl- und Ausländerrecht vom 24. September 2006

 

 

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Pressekonferenz des SFH (Hilfswerke und Kirchen), Bern, 14. August 2006
Statement Pfr. Dr. Dölf Weder, Stiftungsrat HEKS (Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz) und Kirchenratspräsident der Evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen

 

Menschenwürde ist ein zentraler Wert des christlichen Glaubens, unserer Kultur und unseres Rechtssystems.

Achtung seiner Würde als Mensch steht jedem Menschen zu, gerade auch dem Schwachen. Selbst Strafgefangene haben Anrecht darauf. Die Wahrung der Menschenwürde ist ein wichtiges Gut unserer Kultur und unseres schweizerischen Rechtssystems. Die christlichen Kirchen fühlen sich ihr besonders verpflichtet. Das gründet in der Gottgeschaffenheit und Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Kindern, Jugendlichen und anderen verletzlichen Menschen ist dabei besonders Sorge zu tragen.

 

Die vorliegenden Revisionen von Asyl- und Ausländergesetz verletzen die Menschenwürde.

1.    Wer nicht innert 48 Stunden nach Einreise Reise- oder Identitätspapiere abgibt, wird im Grundsatz gar nicht ins Asylverfahren aufgenommen. Wir wissen aber aus Erfahrung, dass gerade echt Verfolgte und Traumatisierte oft keine Papiere haben und in einer kurzen Erstbefragung ihre Notlage nur schwer aussprechen und glaubhaft machen können.  

2.    Abgewiesene Asylsuchende und Menschen mit Nichteintretens-Entscheid sind von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Damit werden selbst Familien und Kinder mit bloss minimaler Überlebenshilfe auf die Strasse gestellt. Wer ihnen hilft, muss mit Bestrafung rechnen.

3.    Wer die Schweiz nicht freiwillig verlässt, kann – ohne kriminell zu sein – bis zu zwei Jahre eingesperrt werden. Das ist völlig unverhältnismässig verglichen mit Strafen, wie sie in der Schweiz sonst ausgesprochen werden. Sogar der Wille von 15-Jährigen soll so während bis zu einem Jahr gebrochen werden. Selbst Kinder im Schulalter werden auf diese Weise weiter traumatisiert und in ihrer Persönlichkeit geschädigt.

 

Missbrauch ist zu bekämpfen. Der Missbrauch des Missbrauchs aber auch.

Rechtsstaatlichkeit heisst beides: Das Gesetz soll den Schutzbedürftigen Schutz bieten und Missbräu­che bekämpfen. Die Vorlagen nützen aber negative Gefühle in der Bevölkerung aus und setzen unver­häl­tnis­mässige Massnahmen. Es muss den Menschen im Land deutlich gesagt werden, dass damit die berechtigte Missbrauchsbekämpfung auf Kosten der Menschenwürde unangemessen übertrieben wird.

 

Das kirchliche Engagement für die Schwachen wird schlecht gemacht.

HEKS – das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz – und die Schweizer Kirchen kennen die Situation von Ausländern und von Asylsuchenden aus der täglichen Projektarbeit und aus der Erfahrung ihrer Seelsorgenden in den Asylzentren, Gefängnissen und Gemeinden. Im Rahmen von Integrations-programmen, Rechtsberatungsstellen und Betreuungsprojekten setzt sich das HEKS für die Menschen­würde der Schwächsten ein. Kirchen machen sich zu deren Anwälten und begleiten sie in der Seelsorge. Doch jenen, welche sich für Schutzsuchende einsetzen, weht heute ein harter Wind entgegen. Kirchen und kirchliche Hilfswerke werden von manchen des naiven Gutmenschentums oder gar der Heuchelei und Lüge bezichtigt. Ihr Einsatz für die Würde des Menschen wird mit Hohn bedacht.

 

Weil es uns mit dem Engagement für die Würde jedes Menschen, einem zentralen Wert unseres Glaubens, unserer Kultur und unseres Rechtssystems, ernst ist, sagen Kirchen und kirchliche Hilfswerke


JA zur Würde jedes Menschen

und deshalb NEIN zum Asyl- und zum Ausländergesetz.

 

 



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Menschenwürde ist ein zentraler Wert des christlichen Glaubens, unserer Kultur und unseres Rechtssystems.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JA zur Würde jedes Menschen und darum NEIn zum Asyl- und Ausländergesetz.