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Todesstrafe für Gewaltverbrechen

Der neue Ruf nach der Todesstrafe 

 

 

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cand. theol. Dölf Weder
Theoretisch-theologische Prüfung, Klausur in Ethik,
1978 

 

Der neue Ruf nach der Todesstrafe für Gewaltverbrecher

Geschichtlicher Auslöser

Vor wenigen Jahren noch galt die Abschaffung der Todesstrafe als eine der wichtigsten Errungenschaften des Rechtsstaates. Mit einem gewissen Grausen nur erzählte man sich in der Schweiz vom Elektrischen Stuhl in den USA, von Verbrennungen in der Schweiz, von der Funktion der Guillotine in Frankreich. Die Todesstrafe war fast mit einem Hauch von Barbarentum umgeben.

Die Situation hat sich aber schlagartig gewandelt. Meines Wissens erstmals aktuell wurde die Todesstrafe in der Schweiz durch eine Unterschriftensammlung der FDP St. Gallen im Zusammenhang mit arabischem Luftterror. Mit dem Terrorismus blieb auch die Frage der Todesstrafe, ja sie verstärkte sich und führte sogar zu parlamentarischen Vorstössen (Oehen).

Der neue Ruf nach der Todesstrafe steht also im Zusammenhang mit der Erfahrung einer gewissen Ohnmacht des Rechtsstaates gegenüber den Methoden des modernen Terrorismus, der bewusst Leben gegen Leben ausspielt (Geiselnahme).

Begründungen

Zuerst einmal sind wohl Emotionen zu nennen. Wie TV-Interviews in Deutschland zur Zeit der Schleyer-Entführung zeigten, brechen dabei bei Vielen ganz elementare Gegen-Aggressionen und Rachegefühle durch. Ergäbe sich die Gelegenheit, würde wohl heute noch Lynchjustiz geübt (vgl. dazu den Film "Easy Riders"): Gewaltverbrecher gehören an die Wand gestellt. Dahinter steht (im besten Falle) das alte "Auge um Auge, Zahn um Zahn", das ius talionis.
Man wird den Eindruck nicht ganz los, dass Politiker, die eine Popularitätsaufbesserung nötig haben, die Todesstrafe und die damit verbundenen Emotionen der Massen nur als Mittel zum Zweck benötigen.
Die Todesstrafe wird verstanden als völlige Vernichtung, Auslöschung, Endlösung. Sie erhält so den Charakter von etwas Absolutem (siehe theologische Wertung unten).
Die Todesstrafe ist irreversibel. Dies hat unter anderem zur Folge, dass kein Risiko von Befreiung, Erpressung oder gar neuer Macht mehr besteht. Dies bedeutet auch eine grosse Kosteneinsparung, eventuell die Rettung von Menschenleben (Geiselnahme).
Von der Todesstrafe verspricht man sich eine abschreckende Wirkung.
Der Tod wird pseudo-theologisch auch als stärkste Form einer Sühneleistung verstanden.
Die Henker-Frage wurde in TV-Interviews damit beantwortet, dass es genügend rohe Menschen gebe, die solches von Amtes wegen tun würden. Amt bedeutet damit zugleich Entbindung von persönlicher Verantwortung.

 

Argumente gegen die Todesstrafe

Folgende Argumente werden unter anderem vorgebracht:

Das Problem der Irreversibilität der Todesstrafe
Es besteht das Problem des Justizirrtums.
Missbrauch richterlicher Gewalt ist möglich.
Die Anwendung der Todesstrafe kann sich auch auf andere Delikte ausweiten, womit sich die Probleme verschärfen und Zustände heraufbeschworen werden, die heute glücklicherweise überwunden sind (vgl. die Angriffe auf die Todesstrafe als Thema vieler engagierter Filme).
Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe ist nicht gegeben.
Die Todesstrafe als "schneller Tod" wird von vielen sogar einer langen Haft vorgezogen (vgl. den Fall, der letztes Jahr in den USA die Gemüter bewegte: "Recht auf Todesstrafe"?).
Der Rechtsstaat, der Gewalt in dieser Form mit Gegengewalt beantwortet, tut genau das, was seine Provozierer wollen. Ihnen geht es ja darum, die angebliche "strukturelle Gewalt" des Bestehenden durch Gewalt so zu provozieren, dass sie zur offenen Gewalt wird und sich damit der Rechtsstaat als Gewaltstaat entpuppt (Marcuse).
Der mit dem Tode Bestrafte hat keine Möglichkeit, seine Schuld der Gesellschaft gegenüber zu sühnen. Der Tod ist nicht als Sühne zu verstehen (Sühne im Sinne teilweiser Wiedergutmachung).

Diese Argumente sind dem Anschein nach alle nicht sehr "theologisch". Wie Arthur Rich durch die Einführung des "Sachgerechten" als Kriterium des Humanen aus Glauben, Hoffnung, Lieber aber zeigte, sind auch sie von theologischer Relevanz und müssen mitberücksichtigt werden.

 

Theologische Wertung der Todesstrafe

Die Extremisierung von "Schuld"

Arthur Rich hat in seinen Publikationen immer wieder auf den Unterschied zwischen Extremismus und Radikalität hingewiesen. Während die christliche Radikalität am Grund, an der Wurzel (radix), interessiert ist und deshalb immer auf das Ganze zielt, alle Werte somit in Relation zum Ganzen und zu den Gegenwerten setzt (Kriterium der Relationalität), setzt der Extremismus einen Wert absolut. Sei dieser Wert noch so wichtig (Freiheit zum Beispiel), er wird absolut gesetzt zum Unwert (vgl. Luthers "Freiheit eines Christenmenschen").

Genau eine solche Extremisierung geschieht nun aber, wenn der Mensch, der ein Gewaltverbrechen begangen hat, nur noch unter dem Aspekt "Gewaltverbrecher" gesehen wird. Er wird reduziert auf sein Gewaltverbrechertum und seine Schuld: seine Schuld wird extremisiert. Christliche Radikalität wird demgegenüber die Schuld als einen Aspekt an diesem Menschen begreifen, auf den allein er niemals reduziert werden darf. Im folgenden soll deshalb die Schuld in Relation zu dem gesetzt werden, unter dem dieser schuldig gewordene Mensch auch gesehen werden muss, im Licht des Evangeliums gesehen werden muss.

Der Gewaltverbrecher im Licht des Evangeliums

Der Gewaltverbrecher ist und bleibt Abbild Gottes. Die imago dei geht dem Menschen auch nach dem Fall nicht verloren und wird durch menschliche Schuld nicht verspielt (Gen. 1, 26f; 5, 1.3; 9, 6; 1. Kor. 11, 7).

Es bleibt das "Recht Gottes auf den Menschen" (Moltmann) als seine Kreatur, die er ins Leben gerufen hat. In diesem Zusammenhang könnte auch - mit aller Vorsicht - ein Recht auf Leben begründet werden. (Wie die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch zeigt, darf auch der Wert "Leben" nicht extremistisch absolut gesetzt werden.)
Durch die Inkarnation hat sich Gott in Jesus Christus solidarisch auch mit dem Gewaltverbrecher gemacht. Jesus sucht eben gerade die Zöllner und Sünder, die des Arztes bedürfen.
Jesus hat sich zum Bruder der Verbrecher und uns zu dessen Mitbrüdern erklärt - diese erstaunliche Feststellung resultiert aus Mth. 25, 36.40, wenn man sie der die Aussage entstellenden Gloriole entkleidet.
Insofern ein Verbrecher getauft ist und auf seine Taufe hin angesprochen werden kann (was nun nicht in allen Fällen unbedingt der Fall zu sein braucht), muss auch der Verbrecher als Glied am Leibe Christi verstanden werden (1. Kor. 12, 13). Die Glaubenden sind damit zur Sorge für diesen Menschen aufgerufen (1. Kor. 12, 25) und - nocheinmal - sie sind trotz allem solidarisch mit ihm. Sie haben allerdings gleichzeitig die Aufgabe, diesen Bruder in Christus wieder zurecht zu bringen.

Alle diese Aussagen sind ja nun schon höchst erstaunlich und wohl auch Ärgernis erregend. Sie verunmöglichen es radikal, den Gewaltverbrecher als Nicht-mehr-Menschen aus der menschlichen Gesellschaft auszustossen und ganz einfach zu eliminieren. Aber gerade diese Aussagen vermochten auch, eine offensive Dynamik in das Handeln von Christen zu bringen, die plötzlich ihrer Verantwortung auch gegenüber diesen "Geringsten meiner Brüder" (Mth. 25, 40) gewahr wurden (zum Beispiel Mathilda Wrede).

Noch ein anderer Gesichtspunkt muss jedoch beleuchtet werden:

Im Lichte des Zornes Gottes rücken alle Menschen zusammen zu einer Einheit der Sünder: "Es ist keiner gerecht, auch nicht einer" (Röm. 3, 10). Sie leben alle versklavt unter die Sündenmacht (Röm. 7, 14ff). Damit ist keineswegs eine Verharmlosung des Gewaltverbrechers postuliert. Nein, es ist und bleibt ein unerhörtes Verbrechen gegen ius divinum und ius humanum. Aber worauf es ankommt: diese spezielle Schuld ist relative Schuld, keine absolute. Unter dem Aspekt des Absoluten sitzen wir alle im gleichen Boot.

Ergebnis: Im Lichte des Evangeliums zeigt sich, dass auch der Gewaltverbrecher nicht als Nicht-Mensch aus der Gesellschaft ausgestossen werden darf. Er darf weiter nicht mit einer Strafe bestraft werden, die den Charakter des Endgültigen und Absoluten hat (siehe oben). Auch der Gewaltverbrecher bleibt in der Gemeinschaft und Solidarität der Schuldigen und auch ihm gilt Gottes unbedingtes Gnadenangebot in Jesus Christus - und dabei geht es bekanntlich nicht nur um ein jenseitiges Seelenheil.

Das Recht als Funktionalität der Liebe

Arthur Rich hat in seiner Schrift "Radikalität und Extremismus" herausgearbeitet, dass Gottes Macht nicht monokratische Allmacht ist, sondern Macht im Modus der Liebe; sie ist dialoghafte Macht (Trinität), sich selbst begrenzende Macht. Macht im Modus der Liebe verzichtet auf ihre Durchsetzung durch Macht.

Rich zeigt nun, dass ein Staat nicht ohne Macht (und Gewalt) auskommt: Macht ohne Recht ist tyrannisch, Recht ohne Macht ist ohnmächtig (Pascal).

Die moderne Idee des Rechtsstaates ist nun aber im Gegensatz zur monokratischen Macht im "Gottesgnaden-Staat", im absolutistischen (Thomas Hobbes) oder demokratischen Staat (Rousseau) sich selbst begrenzende Macht. Sie begrenzt sich selbst durch Recht, welches den Bürgern maximale Freiheit zu garantieren sucht, und sie teilt in sich die Macht (Gewaltenteilung), wiewohl diese dreigeteilte Macht (analog zur Trinität, cf. Marti, Imboden, Kägi!) durch das Band des Rechts zusammengehalten wird. Diese Idee wurde erstmals vom Begründer des modernen Rechtsstaates, von Montesquieu, so formuliert ("de l'esprit des lois"). Entscheidend ist nun, dass im Rechtsstaat das Recht damit zur Funktionalität der Liebe wird - wiewohl es sich als relative Grösse immer von ihr unterscheiden wird.

Auf die Todesstrafe bezogen: Das Recht muss auch hier auf die Liebe hin transparent gemacht werden. Es muss zwar Recht mit Durchsetzungsmöglichkeit des Rechts, notfalls durch Gewalt, sein, aber es muss menschliches Recht sein; Recht, das sich als relative Grösse versteht; Recht, das sich selber begrenzt und ständig versucht, auf die Liebe hin transparent zu sein.

(Nebenbemerkung: Recht ist also nicht schon dadurch Recht, dass es auf legalistischem Weg, etwa durch Mehrheitsbeschluss des Volkes aufgerichtet wurde, vgl. Kägi: Problem "demokratischer Rechtsstaat" und "rechtsstaatliche Demokratie".)

Ein Rechtstaat, der sich in diesem Sinne versteht, wird sich nun aber entschieden davor hüten, sich zum absoluten Richter über Leben und Tod aufzuschwingen. (Wo er es - etwa im Verteidigungskrieg - trotzdem tut, bleibt er schuldig). Der Rechtsstaat wird gerade seine eigenen Machtmittel einschränken und auf absolute Strafen, die irreversibel sind (siehe oben) verzichten: auch Strafen sind relative Grössen.

Er wird noch weiter gehen und versuchen, sein Recht auf die Liebe hin transparent zu machen, indem er für einen menschliche Strafvollzug sorgt, der den Verbrecher nicht als Nicht-Menschen aus der Solidarität der Mitbürger ausstösst (Frage der Reform des Strafvollzuges, sogar der Folter).

 

Zusammenfassung

Ausgehend vom Terrorismus als geschichtlichem Auslöser für den neuen Ruf nach der Todesstrafe für Gewaltverbrecher wurden einige Gründe für diesen Ruf genannt. Sie zeigen, dass die Todesstrafe weithin als endgültige Auslöschung und damit als absolute Strafe verstanden wird. Verschiedene, eher pragmatische Argumente contra zeigen deren Fragwürdigkeit. Sie ist vor allem in ihrer Irreversibilität begründet.

Die theologische Wertung stellt zuerst einmal fest, dass "Schuld" nicht extremisiert werden darf. Im Lichte des Evangeliums zeigt sich die provozierende Solidarität Gottes auch mit diesem Menschen und sein Eingegliedertsein in den menschlichen Verband der Sünder, denen allen Gottes Gnadenangebot gilt. Eine kurze Betrachtung des Rechtsstaates zeigte das Wesen des Rechtes als Funktionalität der Liebe. Das Recht begrenzt sich selber, hütet sich vor absoluten Strafen und versucht, auf die Liebe hin transparent zu sein.

Von einer christlichen Ethik her ist aus diesen Gründen jede Todesstrafe strikte abzulehnen.

 



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Inhalt

Der neue Ruf nach der Todesstrafe für Gewaltverbrecher

Geschichtlicher Auslöser

Begründungen

Argumente gegen die Todesstrafe

Theologische Wertung der Todesstrafe

Die Extremisierung von "Schuld"

Der Gewaltverbrecher im Licht des Evangeliums

Das Recht als Funktionalität der Liebe

Zusammenfassung

 

 

 

 

 

Der neue Ruf nach der Todesstrafe steht im Zusammenhang mit der Erfahrung einer gewissen Ohnmacht des Rechtsstaates gegenüber den Methoden des modernen Terrorismus, der bewusst Leben gegen Leben ausspielt.

 

Die Todesstrafe wird verstanden als völlige Vernichtung, Auslöschung, Endlösung. Sie erhält so den Charakter von etwas Absolutem.

 

 

Die Irreversibilität der Todesstrafe birgt schwerwiegende Probleme.

 

Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe ist nicht gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es geschieht eine Extremisierung, wenn der Mensch, der ein Gewaltverbrechen begangen hat, nur noch unter dem Aspekt "Gewaltverbrecher" gesehen wird.

 

 

Der Gewaltverbrecher ist und bleibt Abbild Gottes.

Es bleibt das Recht Gottes auf den Menschen als seine Kreatur, die er ins Leben gerufen hat.

 

Durch die Inkarnation hat sich Gott in Jesus Christus solidarisch auch mit dem Gewaltverbrecher gemacht. 

Jesus hat sich zum Bruder der Verbrecher und uns zu dessen Mitbrüdern erklärt.

 

Auch der Verbrecher muss als Glied am Leibe Christi verstanden werden.

 

 

Im Lichte des Zornes Gottes rücken alle Menschen zusammen zu einer Einheit der Sünder.

 

Auch der Gewaltverbrecher bleibt in der Gemeinschaft und Solidarität der Schuldigen und auch ihm gilt Gottes unbedingtes Gnadenangebot in Jesus Christus.

 

Im Lichte des Evangeliums zeigt sich, dass auch der Gewaltverbrecher nicht als Nicht-Mensch aus der Gesellschaft ausgestossen werden darf. 

 

 

Staat kommt nicht ohne Macht und Gewalt aus: Macht ohne Recht ist tyrannisch, Recht ohne Macht ist ohnmächtig.

 

Die moderne Idee des Rechtsstaates ist sich selbst begrenzende Macht.

 

 

 

Recht muss sich als relative Grösse verstehen, sich selber begrenzen und ständig versuchen, auf die Liebe hin transparent zu sein.

Ein Rechtstaat, der sich in diesem Sinne versteht, wird sich entschieden davor hüten, sich zum absoluten Richter über Leben und Tod aufzuschwingen. 

 

 

 

 

 

Von einer christlichen Ethik her ist jede Todesstrafe strikte abzulehnen.