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Integration und Rechtsstaatlichkeit

Vorwort zum Jahresbericht der St. Galler Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende 2006

 

 

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22. März 2007
Pfr. Dr. Dölf Weder, Kirchenratspräsident


Unser Engagement geht weiter

„Das fremdenpolitische Klima ist kalt geworden in der Schweiz, sehr kalt sogar“ schrieb ich im Vorwort zum Jahresbericht 2004. Ich verwies damals auf die Abschaffung der Sozialhilfe für Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid (NEE), aber auch auf einen Entscheid der Bürgerversammlung Rheineck, welche soeben die Einbürgerung von 13 erwachsenen Muslimen und 13 Kindern abgelehnt hatte, wobei mehrere von ihnen bereits in der Schweiz geboren worden waren und hier alle Schulen und die Lehre durchlaufen hatten. Die Gerichte erklärten die Entscheide für ungültig, die Abstimmung musste wiederholt werden. Kürzlich entschieden sich die Rheinecker ein zweites Mal – fast mit dem gleichen Resultat. Mit grosser Besorgnis ist auch zu registrieren, dass sich die Partei mit dem zurzeit schweizweit grössten Wähleranteil vor allem mit ausländer- und auslandkritischen Themen profiliert und dabei auch nicht vor einem stark emotionalisierenden Kommunikationsstil zurückschreckt. Einem friedlichen und vertrauensvollen Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund ist das alles mit Sicherheit nicht förderlich.

Nun hat das Schweizer Volk im September 2006 die neue Gesetzgebung im Asyl- und Ausländerrecht, gegen welche unter anderen die Kirchen und Hilfswerke das Referendum ergriffen hatten, mit überraschender Deutlichkeit angenommen. Vorangegangen waren Zusicherungen der Parteien und Behörden, dass deren Umsetzung unter Wahrung der Menschenwürde und unter Respektierung des internationalen Völkerrechts geschehen würde. Das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in die Verantwortlichen des Landes und der demokratische Entscheid sind zu respektieren, auch wenn man die Dinge selber anders sieht und die Umsetzung mit wachem Auge verfolgt. Zudem dürfen effektiv bestehende Probleme mit Asylsuchenden und in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern nicht unter den Tisch gekehrt werden, das wäre naiv und kontraproduktiv.

 

Prioritäten Integration und Rechtsstaatlichkeit
Damit ergibt sich auch weiterhin die Notwendigkeit eines hohen Engagements mit zwei Prioritäten: Förderung gesellschaftlicher Integretation – kirchlicherseits namentlich durch Förderung des interkulturellen und interreligiösen Verständnisses und Dialoges – und Hilfestellung beim Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren für jene Menschen, welche sich diesen nicht selber verschaffen können.

In der Verfolgung der zweiten Priorität, Rechtsstaatlichkeit, spielt die St. Galler Rechtsberatungsstelle eine ganz wichtige Rolle. Ihre Statistik 2006 zeigt eine deutliche Zunahme der Beratungen und auch eine Zunahme der erfolgreichen Rekurse und dementsprechend der staatlichen finanziellen Entschädigungen. Trotz Anwachsen des Rechtsberatungsbedarfs an den Empfangsstellen und Rückgang der Zahl der Asylsuchenden insgesamt, hatte dies, entgegen allen Erwartungen, zumindest für den Moment noch keine Entlastung der St. Galler Rechtsberatungsstelle zur Folge. Im Gegenteil, es zeigt sich, dass infolge der zunehmend schwierigen Situation verschiedener Ausländergruppen in der Schweiz deren Rechtsberatungsbedarf auch ausserhalb des engeren Asylbereichs wächst, namentlich bei Personen, die sich aufgrund ihrer Lebenslage keine zu professionellen Tarifen arbeitenden Rechtsanwälte leisten können.

Die Notwendigkeit für die Kirchen und Hilfswerke, sich im Integrationsthema verstärkt zu engagieren, darf zu keinem Erlahmen in der Rechtsberatung führen. Rechtsstaatlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung jeder Integrationsarbeit. Die St. Galler Kantonalkirche beispielsweise beabsichtigt denn auch keine Kürzung finanzieller Mittel für diesen Dienst, solange ein entsprechender Bedarf nachgewiesen ist und sie selber die Finanzen dafür aufbringen kann. Wir hoffen und sind überzeugt, dass diese Haltung auch für andere Supporter und namentlich für die vielen freiwilligen Spenderinnen und Spender gilt.

Ihnen allen, vorab aber der sich jahrein-jahraus auf eindrückliche Weise engagierenden Crew der Rechtsberatungsstelle St. Gallen danken wir im Namen all der vielen Menschen, die durch diese Beratungsleistungen neue Hoffnung und neue Perspektiven für ihr Leben erhalten haben.
 



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Unser Engagement geht weiter

Prioritäten Integration und Rechtsstaatlichkeit

 

 

 

 

Das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in die Verantwortlichen des Landes und der demokratische Entscheid sind zu respektieren, auch wenn man die Dinge selber anders sieht und die Umsetzung mit wachem Auge verfolgt.

 

 

 

 

 

 

Es besteht die Notwendigkeit eines hohen Engagements mit zwei Prioritäten: Förderung gesellschaftlicher Integration und Hilfestellung beim Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren.

 

Rechtsstaatlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung jeder Integrationsarbeit.

 

Es zeigt sich, dass infolge der zunehmend schwierigen Situation verschiedener Ausländergruppen in der Schweiz deren Rechtsberatungsbedarf auch ausserhalb des engeren Asylbereichs wächst.